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Aktenblick14294 / 2 K 73/23 / Amtsgericht Nürnberg / An der Armin-Knab-Straße 0
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Termin anberaumt - Amtliche Gerichtsquelle

Baureifes Grundstück in Kitzingen

An der Armin-Knab-Straße 0 - 97318 Kitzingen - Bayern. Aktenzeichen 2 K 73/23. Verkehrswert 103.000 €. 3 Dateien / 0 Fotos.

Objektdaten

Objektart, Adresse, Fläche, Beschreibung und extrahierte Felder.

Objektart
Baureifes Grundstück
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Beschreibung

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

Wohnfläche, Grundstück, Baujahr sowie Gebäude-, Energie- und Lagedaten für dieses Objekt.

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Lage

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Verfahrensverlauf 1 Ereignisse

Von Hammergebot seit 27. Juli 2026 beobachtet. Frühere Schritte stammen aus amtlichen Gerichtsdokumenten.

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Verlaufspunkte vorhanden: 1. Termin-, Status- und Quellenangaben werden erst nach dem Freischalten angezeigt.

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Dokumente

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3 amtliche Dokumente und 17 extrahierte Dokumentenseiten liegen für dieses Objekt vor.

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§42-Status & Prüfung

Gerichtsaktenzugang, Anfrageweg und Review-Status.

Status der Gerichtsakte

§42-Statusvorschau

Details zu Akteneinsicht und Prüfung sind Premium-Intelligence. Die Vorschau deutet keine abgeschlossene Lastenprüfung an.

  1. Gerichtsweg

    Details gesperrt

    Details zum Zugangsweg erscheinen nach dem Freischalten, wenn Hammergebot genügend gerichtsbezogene Belege hat.

  2. Anfrageprozess

    Keine Anfrage erfasst

    Hammergebot verfolgt für dieses Verfahren noch keinen §42-Anfrageprozess.

  3. Lastenprüfung

    Nicht geprüft

    Es ist keine verfahrensbezogene Prüfung vorrangiger oder bestehenbleibender Rechte abgeschlossen.

Ein bekannter Zugangsweg ist nur Logistik. Er bedeutet nicht, dass Hammergebot die vorrangigen oder bestehenbleibenden Rechte dieses Verfahrens geprüft hat.

Nach dem Freischalten erscheinen die gerichtsbezogenen Zugangshinweise, soweit verfügbar. Die verfahrensbezogene Lastenprüfung bleibt separat.

Risiken & Rechte

Rechte, Belastungen und prüfpflichtige Signale.

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Verkehrswert

Gerichtlicher Wert und Vergleichsdruck.

Amtlicher WertankerGericht

103.000 €

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert aus der amtlichen Bekanntmachung.

Wertzeilen zum Objekt

Lfd. Nr. 1103.000 €
Lfd. Nr. 295.000 €
Lfd. Nr. 316.000 €
Lfd. Nr. 45.200 €
Lfd. Nr. 5240.000 €
Lfd. Nr. 651.000 €
Lfd. Nr. 81.800 €
Vergleichsdruck

Wie dieser Verkehrswert im lokalen Bestand liegt

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