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Nebeliger Feldweg zwischen Grünflächen in Günzburg, Schromberg
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1 K 60/24 / Amtsgericht Neu-UlmExzellente Daten

NeuSchromberg2 Obj.

89312 Günzburg · Bayern

125.000 €
Verkehrswert
Objektart
Unbebautes Grundstück
Auszug aus dem Gutachten des Sachverständigen über den Verkehrswert des unbebauten Grundstücks in Schromberg 89312 Günzburg Grundbuch: Günzburg von Reisensburg Band: 33 Blatt: 1424 Lfd. Nr.: 1 Gemarkung: Reisensburg Flurstück-Nr.: 463 Ackerland zu 11.610m² Verkehrswert: 125.000€ Wertermittlungsstichtag: 6. November 2025 Grundstücksbeschreibung Grundbuch Erste Abteilung/ Eigentümer 2a) Miteigentümerin 2b) Mitiegentümer - je zu 1/2 - Örtliche Lage Das Grundstück Flurstück-Nr. 463, Gemarkung Reisensburg, befindet sich östlich des Günzburger Stadtteils Reisensburg, rd. 200m vom Bebauungsrand entfernt, in der landwirtschaftlichen Flur. Oberflächenbeschaffenheit die Oberfläche des Grundstücks steigt von Norden nach Süden leicht an, mit einem Höhenunterschied von rd. 5m über die Gesamttiefe Nutzung ackerfähige Grünlandfläche bzw. Ackerfläche, mit folgenden Daten gemäß Bodenschätzung: Abschnittsfläche: 11.553m²; Kulturart: Ackerland; Klasse: sL4Lö; Wertzahlen: 60/55; Ertragsmesszahl: 6.354 Abschnittsfläche: 57m²; Kulturart: Grünland; Klasse: sL4Lö; Wertzahlen: 60/55; Ertragsmesszahl: 31 Entwicklungszustand Eine verbindliche Bauleitplanung, z.B. in Form eines bebauungsplans oder eines Vorhaben- und Erschließungsplans, ist nicht vorhanden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Günzburg ist das Grundstück als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. (...) Die zulässigkeit der baulichen Nutzung auf dem Grundstück ist somit nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. HGrundstücke im Außenbereich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden (§ 35 Abs. 2 BauGB). (...) Eine bauliche Nutzung ist nicht zu erwarten und auch nicht genehmigungsfähig. Zubehör der Grundstücke Das Grundstück (...) verfügt über kein Zubehör. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich auf dem Grundstück Unrat in Form von einzelnen Holzpaletten, einzelnen Kunststoff- und Metalltonnen sowie eines mobilen Wassertanks befindet. Für den Unrat wird angenommen, dass er wert-/ kostenneutral entsorgt werden kann.

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